Daten und Bioproben für ein Forschungsprojekt beantragen

Hier können Sie Daten und Bioproben aus der Routineversorgung der deutschen Universitätsmedizin beantragen und Ihre Datennutzungsanträge unkompliziert verwalten.

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Voraussetzungen

Während der Testphase bis Ende 2022 dürfen ausschließlich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Standorte der Medizininformatik-Initiative (MII) Datennutzungsanträge stellen.

Ab 2023 dürfen weitere Forschende Zugang zu Patientendaten und Bioproben für medizinische Forschungszwecke beantragen.

So stelle ich meinen Datennutzungsantrag

1. Registrieren Sie sich im Forschungsdatenportal für Gesundheit (FDPG).

2. Wir empfehlen Ihnen, vor der Beantragung von Daten eine Machbarkeitsanfrage auszuführen. Sie können die hier generierte Abfrage in Ihren Antrag übernehmen.

3. Erstellen Sie im FDPG einen neuen Datennutzungsantrag. Geben Sie die erforderlichen Angaben zu Ihrem geplanten Forschungsprojekt ein und hängen Sie erforderliche Anlagen an (z.B. das Ethikvotum).

4. Reichen Sie Ihren Datennutzungsantrag ein.

Was geschieht nach der Antragstellung?

1. Das FDPG-Team prüft Ihren Antrag formal und leitet diesen an die Standorte weiter.

2. An jedem Standort entscheidet ein Use & Access Committee (UAC), ob der Standort die Daten für Ihr Forschungsvorhaben bereitstellt. Die Frist für die Rückmeldung beträgt vier bis acht Wochen.

3. Das FDPG-Team teilt Ihnen die Rückmeldungen der UACs gesammelt mit und kontaktiert Sie bei Rückfragen.

4. Das FDPG-Team informiert Sie, in welchem Umfang Daten für Ihr Forschungsvorhaben von den Standorten zur Verfügung gestellt werden könnten.

5. Sie entscheiden, ob und mit welchen Standorten Sie das Datennutzungsprojekt ausführen wollen.

6. Sie drucken die Vorlage für den Datennutzungsvertrag aus, unterzeichnen ihn und senden ihn an das FDPG. Eine Datenbereitstellung kann erst erfolgen, wenn auch die teilnehmenden Standorte den Vertrag unterzeichnet haben.

7. Nach erfolgreichem Vertragsschluss wird Ihr Projekt im Projektregister veröffentlicht.

8. Das FDPG informiert Sie, wenn nach erfolgreichem Vertragsabschluss die Daten bzw. Analyseergebnisse von den Standorten bereitgestellt wurden. Bei der Auswertung der Daten ist zu unterscheiden zwischen einer physischen Zusammenführung der Daten zum Zweck der Analyse („bring the data to the analysis“) oder einer verteilten Analyse am Standort des Dateneigners („bring the analysis to the data“).

9. Folgen Sie der Anleitung, um auf Ihre Daten bzw. Analyseergebnisse zuzugreifen.

10. Werten Sie die zur Verfügung gestellten Daten bzw. Analyseergebnisse entlang der im Datennutzungsantrag dargestellten Fragestellungen aus.

11. Wenn Sie die Datennutzung abgeschlossen haben, archivieren Sie ihr Projekt im FDPG. Sollten Sie die Ergebnisse publiziert haben, informieren Sie uns bitte – wir würden Ihre Veröffentlichung gerne im Projektregister verlinken.

Was muss ich vor der Datennutzung wissen?

Bitte lesen Sie die Nutzungsordnung der MII sowie die Muster-Nutzungsverträge mit den zugehörigen AGB, bevor Sie einen Projektantrag stellen.

Kontakt

Das Forschungsdatenportal für Gesundheit wird von der Koordinationsstelle der Medizininformatik-Initiative c/o TMF e.V. betrieben. Sie erreichen uns unter dieser E-Mail Adresse.